Ufo Akten Kläger Reitemeyer will weiterkämpfen

Das Urteil ist gefällt: Die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema außerirdischem Leben und Ufos bleibt nun doch unter Verschluss. Wir berichteten heute vorab hierDas Oberverwaltungsgericht Berlin kassiert damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem Jahr 2011. Reitemeyer hatte damals verlangt, ihm Einsicht in die Ausarbeitung mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" zu geben. Diese Arbeit war auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags erstellt worden. Reitemeyer berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bekam mit dem ersten Urteil 2011 Recht. Die Verwaltung des Deutschen Bundestages legte jedoch Berufung ein und bekam wiederum mit dem heutigen Urteil das Recht zugesprochen.
 
Nach dem heutigen Urteil stand uns der Kläger Frank Reitemeyer für ein kurzes, erstes Statement zur Verfügung.
 
Herr Reitemeyer, wie geht es nun nach dem heutigen Urteil weiter? Haben Sie vor in Revision zu gehen?
 
Ja, sicher, soweit Prozeßkostenhilfe gewährt wird. Nutzen wird das allerdings alles nichts, wenn DIE nicht wollen... Die Akte rücken die nie raus, im Zweifel ist sie verschwunden...
 
 
Wie beurteilen Sie persönlich das heutige Urteil?
 
Seit meiner ersten Behördenanfrage im August 2010 sind nun über 3 Jahre vergangen, ich habe immer noch keine Akteneinsicht und werde sie wohl nie bekommen. Meine Meinungsfreiheit ist damit sehr eingeschränkt, denn ohne wahre Informationen kann man auch keine freie Meinung haben. Die Abgeordneten behalten für unbestimmte Zeit ihren "Informationsvorsprung", obowhl ja alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Eine Kontrollfunktion gibt es also nicht, man geht davon aus, daß die Abgeordneten nicht korrupt sind, immer zum Volkswohl arbeiten und nicht von überstaatlichen Mächten (Atlantikbrücke, CFR, Bilderberger, Geheimlogen usw.) beeinflußt werden... Da seit Jahren auch bei vielen anderen Themen wie geheimen Wasserverträgen, geheimen Hartz IV-Rohdaten, oder fehlender Nachweis der Existenz von angeblich krankmachenden Viren, die Behörden keine oder falsche Auskünfte geben, waren die heutigen Urteile erwartbar.
 
 
Was erwarten Sie sich vom Inhalt dieser unter Verschluss gehaltenen Ausarbeitung grundsätzlich?
 
Über etwas, was man nicht kennt, kann man nur spekulieren. Transparenz, Mitmach-Demokratie und Meinungsfreiheit blieben mal wieder auf der Strecke. Was nützt das IFG, wenn man trotzdem keine Akteneinsicht bekommt?
 
 
zur Information an unsere Leserinnen und Leser: Laut psiram.com ist Herr Reitemeyer ein so genannter "Reichsbürger". Bis April 2007 war er demnach im Vorstand des Kreisverbands Berlin-Steglitz der NPD und fungierte als stellvertretender Kreisvorsitzender. Beim rechtsesoterischen Berliner Neuschwabenlandtreff referierte Reitemeyer u.a. über die Wurzelrassen der Helena Blavatsky. Reitemeyer wurde deutschlandweit 2011 mit seiner Klage auf Einsicht in "die deutschen Ufo-Akten" medial bekannt. Auch heute, 2013, wurde er im Vorfeld des Berufungsverfahrens von vielen Medienvertretern aufgesucht, darunter auch die Zeitung "Junge Freiheit", die Politikwissenschaftler einem Grenzbereich zwischen Konservatismus und Rechtsextremismus zuordnen und sie als Sprachrohr der Neuen Rechten bezeichnen.

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